- Allgemeines
Nachstehende Bedingungen gelten durch Auftrags-erteilung als
vereinbart. Von diesen Bedingungen abweichende Vorschriften des
Bestellers werden hiermit ausdrücklich widersprochen, auch wenn der
Besteller den Auftrag unter Vorbehalt der Anerkennung seiner
Einkaufs-bedingungen erteilt hat bzw. verpflichten uns nur dann, wenn
wir dieselben schriftlich bestätigt haben und heben unsere übrigen
Bedingungen nicht auf. Dies gilt auch für mündliche Nebenabsprachen.
Die Auftragsannahme bedarf zur Rechtsgültigkeit der schriftlichen
Auftrags-bestätigung durch uns. Frühere und entgegengesetzte
Bedingungen werden durch diese aufgehoben.
- Preise
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die Preise verstehen sich
in EURO ab Werk ausschließlich Verpackung. Sollten vor Erledigung
des Auftrages irgendwelche Preissteigerungen auftreten wie z. B.
Löhne, Fracht, Material oder ändern der Währungsparitäten, behalten
wir uns vor, unsere Preise gleichfalls ent-sprechend zu erhöhen. Die
Preise entsprechen den Angebots- bzw. Bestellmengen. Bei
Herabsetzung der Mengen oder Stückzahlen bei Teillieferungen sowie
Verringerung von Abrufmengen werden die Preise entsprechend
angepaßt. Erst- und Ausfallmuster werden grundsätzlich gegen
Berechnung geliefert.
- Werkzeuge
Die für die Fertigung der Waren erstellten Werkzeuge und
Vorrichtungen bleiben unabhängig von der Höhe der Be-rechnung von
Kostenanteilen in unserem Besitz und unser Eigentum. Wir
verpflichten uns, die Werkzeuge 2 Jahre nach der letzten Lieferung
für den Besteller auf-zubewahren. Nach dieser Zeit dürfen die
Werkzeuge von uns verschrottet werden.
- Rücktritt
Der Besteller kann von erteilten Aufträgen nur zu unseren
Bedingungen zurücktreten. Außerdem sind die bis zu diesem Zeitpunkt
entstandenen Kosten, wie für Werk-zeuge, die über den ursprünglichen
festgesetzten Werkzeugkostenanteil hinausgehen können, sowie die
fertigen und halbfertigen Waren, usw. vom Besteller voll zu
ersetzen.
- Mehr- und Minderlieferung
Mehr-und Minderlieferungen sind bis zu 10 %, für
Sonder-anfertigungen bis zu 20 % zulässig.
- Lieferzeit
Die Angabe der Lieferzeit erfolgt ohne Gewähr d. h. annähernd und
unverbindlich. Vereinbarte Lieferzeiten beginnen mit dem Tag
unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller
Ausführungseinzel-heiten. Lieferzeiten gelten als eingehalten, wenn
die Waren bis zum vereinbarten Zeitpunkt unser Werk verlassen oder
die Versandbereitschaft gemeldet wird. Das gleiche gilt, wenn der
Versand infolge Verkehrssperre oder sonstiger durch uns nicht
verschuldeter Umstände nicht erfolgen kann. Waren die nicht zur
vereinbarten Lieferzeit abgenommen werden, lagern auf Gebühr und
Rechnung des Bestellers ohne jegliche Haftung für Rost und
Beschädigung und gelten hinsichtlich der Zahlung als geliefert. Bei
Mängel an nötigem Lagerraum oder dergleichen, können die Waren zur
vereinbarten Lieferzeit auch gegen den Wunsch des Bestellers
abgesandt oder einem Spediteur zur Einlagerung übergeben werden auf
Kosten des Bestellers. Verspätete Lieferung gibt dem Besteller kein
Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten oder zur Geltendmachung von
Schadenersatzansprüchen usw. Höhere Gewalt und unabwendbare
Ereignisse, hierzu zählen u. a. Betriebsstörungen, behördliche
Eingriffe, Arbeitskampfmaßnahmen, die uns die Lieferung wesentlich
erschweren oder sogar unmöglich machen, und zwar einerlei, ob sie
bei uns selbst oder bei den Unterlieferanten eintreten, berechtigen
uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder ganz vom Auftrag
zurückzutreten, ohne das der Besteller Rechte irgendwelcher Art
herleiten könnte. Teillieferungen sind zulässig. Abrufaufträge sind
innerhalb von 6 Monaten nach Auftragsbestätigung abzunehmen, sofern
nicht ausdrücklich ein anderer Zeitraum vereinbart wurde. Nach
Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, die Ware in Rechnung zu
stellen. Die Abrufe einzelner Teillieferungen durch den Besteller
sind in möglichst gleichmäßigen Zeitabständen und so rechtzeitig zu
erteilen, daß eine ordnungsgemäße Herstellung und Lieferung
innerhalb der Vertragsfrist möglich ist.
- Versand
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch
dann, wenn die getroffenen Verein-barungen franko, frei Haus, usw.
gelten. Die von uns in solchen Fällen verauslagten Kosten gelten nur
als eine für den Besteller gemachte Vorlage. Die Gefahr geht auf ihn
über, wenn die Ware unser Werk verlässt. Wenn von seitens des
Bestellers keine Versandverfügung gegeben wurde, erfolgt der
Versand nach bestem Ermessen, jedoch ohne Haftung für billigste
Verfrachtung. Abzüge an unseren Rechnungen für falsche Versendung
sind nicht statthaft. Bei Franko-Lieferungen werden Versandart und
Versandweg von uns gewählt. Mehrkosten für ge-wünschte, aber nicht
vereinbarte Eilsendungen hat der Besteller zu tragen, auch wenn
frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Die Verpackung wird fest
berechnet und nicht zurückgenommen.
- Zahlung
Für Zahlungsziel und Skonto gelten die Bedingungen, die in
unserer Auftragsbestätigung angegeben sind. Die Zahlungsfrist läuft
von dem Tage an, an dem die Waren versandbereit gestellt werden bzw.
ab Rechnungsdatum.
Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalber
entgegengenommen. Zur Annahme sind wir nicht
verpflichtet. Bei Zahlung mit Wechsel und Scheck gilt erst die
Einlösung als Zahlung. Diskont- und Bankspesen sind sofort zu zahlen
und gehen zu Lasten des Bestellers. Bei Überschreitung des
Zahlungszieles werden bankübliche Verzugszinsen, die sofort zahlbar
sind, berechnet, ohne das es einer besonderen Inverzug-setzung
bedarf. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug oder entstehen
berechtigte Zweifel an der Zahlungs-fähigkeit, haben wir das Recht,
laufende Aufträge zu stoppen, Vorauszahlung, Sicherheitsleistungen,
Nachnahmelieferungen o.ä. zu verlangen oder falls von ihm solches
verweigert wird bzw. er nicht innerhalb einer angemessenen Frist
diesen Forderungen nachkommt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine
Aufrechnung des Bestellers mit Gegenansprüchen wird ausgeschlossen,
es sei denn, sie sind von uns schriftlich anerkannt und
rechtskräftig.
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- Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäfts-verbindung
zwischen uns und dem Besteller unser Eigentum. Bei Verarbeitung,
Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit uns nicht gehörenden
Waren, werden wir Miteigentümer der neuen Sache, welche der
Besteller als Sicherung für uns mit kaufmännischer Sorgfalt verwahrt
und auf seine Kosten entsprechend versichert. Der Besteller ist
berechtigt, die in unserem Eigentum stehenden Waren, im normalen
Geschäfts-verkehr weiter zu veräußern, aber darf diese an Dritte
weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Die aus dem
Weiterverkauf gegen einen Dritten entstehenden Forderungen in Höhe
der ursprünglichen Rechnungs-beträge gehen sicherheitshalber auf uns
über, ohne daß es einer besonderen Vereinbarung im Einzelfall
bedarf. Der Besteller ist, solange er seinen Zahlungs-verpflichtungen
uns gegenüber pünktlich nachkommt, ermächtigt, diese Forderung für
unsere Rechnung einzuziehen, jedoch ist der Besteller verpflichtet,
uns auf Verlangen den Drittschuldner zu benennen, damit wir ihm von
dem Übergang Mitteilung machen und Anweisung geben können. Der
Besteller ist verpflichtet, uns die zur Geltendmachung unserer
Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen
auszuhändigen. Über etwaige Pfändungen oder sonstiger
Beeinträchtigungen der abgetretenen Forderungen bzw. unserer Rechte
hat der Besteller uns sofort Mitteilung zu machen.
- Prüfung und Ausführung
Die Prüfung und Ausführung unserer Waren erfolgt nach DIN
ISO und nach unseren Fertigungszeichnungen, die mit dem Besteller
vereinbart wurden. Darüber hinaus-gehende Prüfungen haben sofort nach
Meldung der Versand-bereitschaft in unserem Werk zu erfolgen und
werden besonders berechnet. Fertigungstechnisch bedingte Änderungen
behalten wir uns ausdrücklich vor.
- Gewährleistung
Mängelrügen gleich welcher Art werden nur dann
be-rücksichtigt, wenn diese unverzüglich, spätestens aber innerhalb 8
Tagen bei offenen Mängel und spätestens innerhalb 6 Wochen bei
versteckten Mängel, nach Empfang der Waren vom Besteller schriftlich
bei uns erhoben werden. Spätere Reklamationen werden nicht
berücksichtigt. Die Waren müssen sich noch im Aus-lieferungszustand
befinden, also nicht weiterbearbeitet worden sein und es muß
einwandfrei festgestellt sein, daß es sich um unsere Lieferung
handelt. Muster sind uns zunächst in angemessener Zahl zur Verfügung
zu stellen. Bei dem Verbleib der gesamten Lieferung ist nach unseren
Anweisungen zu verfahren. Rücksendungen werden ohne unsere
schriftliche Genehmigung nicht angenommen. Wird eine Beanstandung
von uns anerkannt, so steht es uns frei, für die fehlerhaften Stücke
kostenlosen Ersatz, Nachbesserung vorzu-nehmen oder die
ausgesonderten Teile zurückzunehmen und hierfür Gutschrift zu
erteilen. Bei Lohnarbeit über-nehmen wir für die nachgewiesene und
durch uns anerkannte Mängel eine Nachbesserung, oder, wenn dies
nicht ordnungsgemäß möglich ist, erstatten wir den Betrag bis zur
Höhe der berechtigten Lohnkosten. Weitergehende Ansprüche, wie
Vergütung von Schäden, Material, Arbeitslöhnen o. ä., werden hiermit
ausdrücklich abgelehnt. Preisabzüge sind nicht gestattet.
Mängel-ansprüche verjähren 1 Monat nach schriftlicher Zurück-weisung
der Mängelrüge durch uns. Mängelrügen be-rechtigen den Besteller
nicht zur Zurückhaltung der Zahlungen.
- Schutzrechte
Für die von uns zur Verfügung gestellten Abbildungen,
Zeichnungen, Muster o. ä. behalten wir uns Eigentums- und
Urheberrechte vor Diese dürfen ohne unsere Einwilligung Dritten
nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich
an uns zurückzugeben. Der Besteller verpflichtet sich, die
Möglichkeit einer Verletzung von Schutzrechten Dritter durch die
bestellten Waren zu prüfen, und uns schriftlich darauf aufmerksam zu
machen. Der Besteller übernimmt jede Haftung für Ansprüche, die von
einem Berechtigten wegen der Durchführung des Auftrages an uns
gestellt werden.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen
aus dem Vertragsverhältnis ist für beide Teile Herscheid i. W. Wir
können auch am Sitz des Bestellers klagen. Das Vertragsverhältnis
unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gültigkeit der Bedingungen
Die vorstehenden Bedingungen bleiben auch dann in Kraft,
wenn eine oder mehrere von ihnen unwirksam werden.
F.E. WERNECKE - Schraubenfabrik
Stand: April 2006
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